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Selbstbestimmung am Lebensende: Neue Handreichung für Musliminnen und Muslime

15.12.2025

Eugen-Biser-Stiftung stellt im Münchner Presseclub eine wegweisende neue Handreichung vor.

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Wie lassen sich religiöse Überzeugungen, medizinische Notwendigkeiten und deutsches Recht in einer Patientenverfügung vereinen? Zu dieser sensiblen Fragestellung wurde am 15. Dezember 2025 im Münchner Presseclub eine neue Handreichung vorgestellt. Wir freuen uns, dieses wichtige Projekt als Partner begleitet und die Publikation gestaltet zu haben.

Eine Patientenverfügung ist ein hohes Gut der Selbstbestimmung – doch für muslimische Patientinnen und Patienten stellen sich oft spezifische Fragen: Wie wird der Schutz des Lebens gewahrt? Welche lebensverlängernden Maßnahmen sind mit dem Glauben vereinbar? Und wie sieht eine rechtssichere Formulierung nach deutschem Recht (z.B. § 1901a BGB) aus?

Ein Meilenstein für die kultursensible Pflege

Die neue „Handreichung zur Erstellung einer Patientenverfügung für Musliminnen und Muslime in Deutschland“ schließt eine wichtige Lücke. Sie bietet eine praxisnahe Orientierungshilfe, um das Recht auf Selbstbestimmung im Einklang mit islamischen Werten zu wahren.

Das Projekt ist eine Kooperation der Eugen-Biser-Stiftung, der Robert Bosch Stiftung und dem FAU EZIRE (Forschungszentrum für Islam und Recht in Europa). Wir durften diesen Prozess intensiv begleiten und haben die Handreichung visuell so aufbereitet, dass die komplexen Inhalte klar, zugänglich und würdevoll vermittelt werden.

Statements von der Vorstellung

Im Rahmen der Pressekonferenz betonten Experten wie der bayerische Integrationsbeauftragte Karl Straub (MdL) und die Medizinethikerin Dr. med. Leyla Güzelsoy die gesellschaftliche Bedeutung dieses Dokuments für ein respektvolles Miteinander im Gesundheitswesen.

Jetzt herunterladen

Die Handreichung steht ab sofort online zur Verfügung. Wir sind stolz darauf, durch unsere gestalterische Arbeit Teil dieses Beitrags zur Teilhabe und religiösen Selbstbestimmung in Bayern zu sein.

👉 Hier geht es zum Download der Handreichung

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